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   BFH, 06.03.2002 - XI R 81/00   

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https://dejure.org/2002,2616
BFH, 06.03.2002 - XI R 81/00 (https://dejure.org/2002,2616)
BFH, Entscheidung vom 06.03.2002 - XI R 81/00 (https://dejure.org/2002,2616)
BFH, Entscheidung vom 06. März 2002 - XI R 81/00 (https://dejure.org/2002,2616)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 82; EStG § 10d; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 233a Abs. 2a; EGAO 1977 Art. 97 § 15 Abs. 8

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    GG Art. 82; EStG § 10d; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 233a Abs. 2a; EGAO 1977 Art. 97 § 15 Abs. 8

  • Wolters Kluwer

    Revision - Einkommensteuer - Einkommensteuerveranlagung - Kapitalertragsteuer - Körperschaftssteuer - Festgesetzte Vorauszahlung - Verlustrücktrag - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Veranlagungszeitraum - Zinslauf

  • Judicialis

    GG Art. 82; ; EStG § 10d; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 233a Abs. 2a; ; EGAO 1977 Art. 97 § 15 Abs. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkündung des Jahressteuergesetzes 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 233a Abs 2 a, EGAO Art 97 § 15 Abs 8, GG Art 20 Abs 3, EStG § 10 d
    Rückwirkung; Verfassungsmäßigkeit; Verlustrücktrag; Verzinsung; Zinsen

Papierfundstellen

  • BFHE 198, 473
  • NVwZ 2002, 1278
  • BB 2002, 1404
  • BStBl II 2002, 503
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BFH, 06.03.2002 - XI R 81/00
    Demgegenüber unterliegt die tatbestandliche Rückanknüpfung, d.h. die Einwirkung eines Gesetzes auf in der Vergangenheit begründete, aber noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft weniger strengen Beschränkungen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67 [78 f.]; Senatsurteil vom 6. März 2002 XI R 50/00, jeweils m.w.N.).

    Bei der in diesen Fällen erforderlichen grundrechtlichen Bewertung sind die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen; dabei ist abzuwägen zwischen den gegenläufigen schutzwürdigen Interesssen des Steuerpflichtigen, insbesondere dem Ausmaß des durch Gesetzesänderung verursachten Vertrauensschadens und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das gemeine Wohl (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 97, 67 [78 f.]; Senatsurteil vom 6. März 2002 XI R 50/00).

    Zu diesem Zeitpunkt hatte der Gesetzgeber bereits die belastende Neuregelung (verzögerter Beginn des Zinslaufs) getroffen (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 97, 67 [80]).

    Diese Ausführungen beziehen sich nicht auf die Bestimmung des Ausgabedatums als dem maßgeblichen Zeitpunkt, von dem an das Gesetzblatt --nicht mehr rückholbar-- in Verkehr gebracht, d.h. das Gesetz verkündet worden ist; dies zeigt sich schon daran, dass der Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des BVerfG den zeitlichen Anwendungbereich einer Regelung auch auf den Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung erstrecken kann (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 97, 67 [79]).

    Spätestens ab dem Gesetzesbeschluss musste die Klägerin mit der Verkündung und dem In-Kraft-Treten der Neuregelung betreffend den Zinsanlauf im Falle eines Verlustrücktrags rechnen (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 97, 67 [79]).

    Sie hatte zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht den gesamten gesetzlichen Steuertatbestand verwirklicht (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 97, 67 [80]).

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BFH, 06.03.2002 - XI R 81/00
    Der in Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG verwendete Rechtsbegriff der Verkündung ist bei der vom BVerfG in seiner Entscheidung vom 2. April 1963 2 BvL 22/60 (BVerfGE 16, 6) vertretenen Auslegung hinreichend bestimmt.

    Die Ausgabe bestimmt damit den Zeitpunkt der Verkündung (Maurer in Bonner GG-Kommentar, Art. 82 Rz. 98; Bryde in v. Münch/Kunig, Grundgesetz, 3. Aufl., Art. 82 Rz. 11; vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 87, 48 [60]; BVerfGE 16, 6 [17], wonach der Akt der Verkündung an die Form der Veröffentlichung des Gesetzestextes im Gesetzblatt gebunden ist, und [20]: "Verkündung des Gesetzes durch Ausgabe des Gesetzblattes").

    Nach den vom Bundesminister der Justiz auf Anfrage des Senats vorgelegten Auskünften und Unterlagen wurde die komplette Auflage von 40535 Exemplaren am 27. Dezember 1996 bei der Deutschen Post AG eingeliefert und damit in Verkehr gebracht (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 87, 48 [60]; BVerfGE 16, 6 [17]).

    Das BVerfG führt hierzu in BVerfGE 16, 6 aus, es sei --ganz gleichgültig, welchen Zeitpunkt innerhalb des Vorgangs der Ausgabe eines Gesetzblattes man wähle-- eine Fiktion anzunehmen, in diesem Augenblick seien alle Bürger in der Lage, vom verkündeten Gesetz Kenntnis zu nehmen.

    dd) Nichts Gegenteiliges ergibt sich daraus, dass das BVerfG in BVerfGE 16, 6 [18] ausführt, nach dem Prinzip der formellen Gesetzesverkündung sei für das In-Kraft-Treten eines Gesetzes nicht mehr erforderlich, dass es tatsächlich allgemein bekannt geworden sei, es genüge vielmehr, wenn es in einer Weise der Öffentlichkeit zugänglich sei, die es dem Bürger gestatte, sich Kenntnis vom Inhalt des Gesetzes zu verschaffen (vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 22. November 1983 2 BvL 25/81, BVerfGE 65, 283 [291], wonach Verkündung regelmäßig bedeute, dass die Rechtsnorm der Öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich gemacht werde, dass die Betroffenen sich verlässlich Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BFH, 06.03.2002 - XI R 81/00
    Erstere, die vorliegt, wenn der Eintritt nachteiliger Rechtsfolgen auf einen Zeitraum vor der Verkündung des Gesetzes erstreckt wird, ist nur in ganz engen Grenzen zulässig (vgl. BVerfG-Beschluss vom 7. Juli 1992 2 BvR 1631, 1728/90, BVerfGE 87, 48 [60 f.]).

    Die Ausgabe bestimmt damit den Zeitpunkt der Verkündung (Maurer in Bonner GG-Kommentar, Art. 82 Rz. 98; Bryde in v. Münch/Kunig, Grundgesetz, 3. Aufl., Art. 82 Rz. 11; vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 87, 48 [60]; BVerfGE 16, 6 [17], wonach der Akt der Verkündung an die Form der Veröffentlichung des Gesetzestextes im Gesetzblatt gebunden ist, und [20]: "Verkündung des Gesetzes durch Ausgabe des Gesetzblattes").

    Nach den vom Bundesminister der Justiz auf Anfrage des Senats vorgelegten Auskünften und Unterlagen wurde die komplette Auflage von 40535 Exemplaren am 27. Dezember 1996 bei der Deutschen Post AG eingeliefert und damit in Verkehr gebracht (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 87, 48 [60]; BVerfGE 16, 6 [17]).

    ee) Da das Gesetz am 27. Dezember, also noch vor Ablauf des Jahres 1996 i.S. des Art. 82 GG verkündet worden und in Kraft getreten ist, kann dahingestellt bleiben, ob die streitige Regelung für Verluste, die nach dem 31. Dezember 1995 und vor dem 1. Januar 1997 entstanden sind, auch deshalb wirksam in Kraft getreten ist, weil die neu eingeführte Regelung des Art. 97 § 15 Abs. 8 EGAO 1977 insoweit konkludent eine eigenständige Bestimmung des In-Kraft-Tretens für in 1996 entstandene Verluste darstellt und der betreffende Gesetzesbeschluss am 20. Dezember 1996 und damit jedenfalls vor Ablauf des Jahres 1996 gefasst wurde (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 87, 48 [61]).

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BFH, 06.03.2002 - XI R 81/00
    aa) Dass die erforderliche gesetzliche Bestimmung des Tages des In-Kraft-Tretens (Art. 82 Abs. 2 Satz 1 GG) nicht durch vorherige Festlegung eines bestimmten Kalendertages, sondern dergestalt geregelt ist, dass sich das In-Kraft-Treten nach einem bestimmten zukünftigen Ereignis --hier der Verkündung-- richtet, ist grundsätzlich zulässig (Entscheidung des BVerfG vom 8. Juli 1976 1 BvL 19, 20/75, 1 BvR 148/75, BVerfGE 42, 263 [283 ff.]).

    Voraussetzung ist allerdings, dass das vom demokratischen Gesetzgebungsorgan vorgesehene (vgl. BVerfG-Beschluss vom 10. Mai 1977 1 BvR 514/68, 323/69, BVerfGE 45, 297 [326]) Ereignis unter Anwendung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze hinreichend klar bestimmbar ist (BVerfG in BVerfGE 42, 263 [286]).

    Dies ist aber unerlässlich, wenn das Datum der Ausgabe für das In-Kraft-Treten des Gesetzes entscheidend ist, weil das in Art. 82 Abs. 2 GG geregelte In-Kraft-Treten eines Gesetzes den Inhalt des Gesetzes betrifft und einen Teil der normativen Regelung des Gesetzes darstellt (vgl. BVerfG-Entscheidungen in BVerfGE 42, 263 [283]), BVerfGE 45, 297 [326]).

  • BFH, 06.03.2002 - XI R 50/00

    Erstattungszinsen bei Verlustrücktrag

    Auszug aus BFH, 06.03.2002 - XI R 81/00
    Im Übrigen wird auf das Urteil des Senats vom 6. März 2002 XI R 50/00 verwiesen.

    Demgegenüber unterliegt die tatbestandliche Rückanknüpfung, d.h. die Einwirkung eines Gesetzes auf in der Vergangenheit begründete, aber noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft weniger strengen Beschränkungen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67 [78 f.]; Senatsurteil vom 6. März 2002 XI R 50/00, jeweils m.w.N.).

    Bei der in diesen Fällen erforderlichen grundrechtlichen Bewertung sind die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen; dabei ist abzuwägen zwischen den gegenläufigen schutzwürdigen Interesssen des Steuerpflichtigen, insbesondere dem Ausmaß des durch Gesetzesänderung verursachten Vertrauensschadens und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das gemeine Wohl (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 97, 67 [78 f.]; Senatsurteil vom 6. März 2002 XI R 50/00).

  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

    Auszug aus BFH, 06.03.2002 - XI R 81/00
    Voraussetzung ist allerdings, dass das vom demokratischen Gesetzgebungsorgan vorgesehene (vgl. BVerfG-Beschluss vom 10. Mai 1977 1 BvR 514/68, 323/69, BVerfGE 45, 297 [326]) Ereignis unter Anwendung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze hinreichend klar bestimmbar ist (BVerfG in BVerfGE 42, 263 [286]).

    Dies ist aber unerlässlich, wenn das Datum der Ausgabe für das In-Kraft-Treten des Gesetzes entscheidend ist, weil das in Art. 82 Abs. 2 GG geregelte In-Kraft-Treten eines Gesetzes den Inhalt des Gesetzes betrifft und einen Teil der normativen Regelung des Gesetzes darstellt (vgl. BVerfG-Entscheidungen in BVerfGE 42, 263 [283]), BVerfGE 45, 297 [326]).

  • BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98

    Erstattungsansprüche: Abtretung aufgrund von Verlustrücktrag

    Auszug aus BFH, 06.03.2002 - XI R 81/00
    Die Klägerin verkennt, dass der auf einem Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG beruhende Erstattungsanspruch in Höhe von 61 602 DM nicht schon mit Ablauf des Jahres des Verlustabzugs --hier 1995-- entsteht, sondern erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden ist (BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 104/98, BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491, m.w.N.).

    Der Erstattungsanspruch, aus dem die Klägerin ihren Zinsanspruch herleitet, ist rechtlich erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums 1996 entstanden (BFH-Urteil in BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BFH, 06.03.2002 - XI R 81/00
    dd) Nichts Gegenteiliges ergibt sich daraus, dass das BVerfG in BVerfGE 16, 6 [18] ausführt, nach dem Prinzip der formellen Gesetzesverkündung sei für das In-Kraft-Treten eines Gesetzes nicht mehr erforderlich, dass es tatsächlich allgemein bekannt geworden sei, es genüge vielmehr, wenn es in einer Weise der Öffentlichkeit zugänglich sei, die es dem Bürger gestatte, sich Kenntnis vom Inhalt des Gesetzes zu verschaffen (vgl. auch BVerfG-Beschluss vom 22. November 1983 2 BvL 25/81, BVerfGE 65, 283 [291], wonach Verkündung regelmäßig bedeute, dass die Rechtsnorm der Öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich gemacht werde, dass die Betroffenen sich verlässlich Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können).
  • BFH, 18.05.1999 - I R 60/98

    Vollverzinsung bei offener Gewinnausschüttung

    Auszug aus BFH, 06.03.2002 - XI R 81/00
    Auch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 1999 I R 60/98 (BFHE 188, 542, BStBl II 1999, 634) sei mit dem Streitfall nicht vergleichbar.
  • FG München, 23.01.1998 - 7 V 3993/97

    Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung

    Auszug aus BFH, 06.03.2002 - XI R 81/00
    Die Bedenken des FG München in seinem Beschluss vom 23. Januar 1998 7 V 3993/97 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 621) denen sich das im Streitfall erkennende FG mit Beschluss vom 24. Juni 1998 298012V 2 (EFG 1998, 1309) angeschlossen habe, bezögen sich nur auf die weitere in § 233a Abs. 2a AO 1977 enthaltene Regelung für rückwirkende Ereignisse.
  • BFH, 02.08.2006 - XI R 34/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999/2000/2002 rückwirkend

    Erst der Zeitpunkt der Verkündung i.S. des Art. 82 Abs. 1 Satz 1 GG ist der Zeitpunkt, ab dem das Gesetz für den Gesetzgeber ohne eigenständigen gesetzgeberischen Aufhebungsakt nicht mehr rückholbar in der Welt ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 2002 XI R 81/00, BFHE 198, 473, BStBl II 2002, 503, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - 1 L 453/05

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes ist für das Jahr 2003 rechtmäßig

    Indes kann Art. 82 Abs. 2 Satz 2 GG entnommen werden, dass neben dem Abdruck des Gesetzes im Verkündungsorgan dessen "Ausgabe" erforderlich ist (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 2. April 1963 - Az.: 2 BvL 22/60 -, BVerfGE 16, 6; Urteil vom 8. Juli 1976, a. a. O.; Beschluss vom 7. Juli 1992 - Az.: 2 BvR 1631/90 und 2 BvR 1728/90 -, BVerfGE 87, 48; BFH, Urteil vom 6. März 2002 - Az.: XI R 81/00 -, BStBl. II 2002, 503; vgl. auch: BSG, Urteil vom 21. Juni 1990 - Az.: 12 RK 27/88 -, NVwZ-RR 1991, 646).

    In diesem Zeitpunkt ist das Gesetz durch den Ministerpräsidenten "verkündet" (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschluss vom 2. April 1963, a. a. O.; BFH, Urteil vom 6. März 2002, a. a. O.).

    Die Verkündung eines (Landes-)Gesetzes im Sinne von Art. 82 VerfLSA wie auch im Sinne von § 10 BSZG-LSA besteht nach alledem in der Ausgabe des GVBl. LSA; sie ist mit dem In-Verkehr-Bringen des ersten Stückes der jeweiligen Nummer des GVBl. bewirkt (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 2. April 1963, a. a. O., und Beschluss vom 7. Juli 1992, a. a. O.; vgl. auch: BFH, Urteil vom 6. März 2002, a. a. O.; BSG, Urteil vom 21. Juni 1990, a. a. O.; ähnlich: Reich, a. a. O. "... als Verteilung der Abschluss des regulären Erstverteilungsschritts ausreichend").

  • BFH, 30.08.2010 - VIII B 66/10

    Anrechnung von Erstattungszinsen auf Prozesszinsen und Änderung von

    NV: Der Erstattungsanspruch entsteht mit Ablauf des Veranlagungszeitraum (BFH-Urteil vom 6. März 2002 XI R 81/00, BFHE 198, 473, BStBl II 2002, 503 m.w.N.).

    c) In der Rechtsprechung ist ebenfalls bereits geklärt, dass der Erstattungsanspruch jeweils mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entsteht (BFH-Urteil vom 6. März 2002 XI R 81/00, BFHE 198, 473, BStBl II 2002, 503, m.w.N.); dies gilt gleichermaßen in Fällen der Zusammenveranlagung (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 2002 XI R 50/00, BFHE 198, 31, BStBl II 2002, 453).

  • FG Hamburg, 16.12.2002 - VI 169/00

    Steuerfestsetzung und Zinsfestsetzung

    Dagegen unterliegt die tatbestandliche Rückanknüpfung, d.h. die Einwirkung eines Gesetzes auf in der Vergangenheit begründete, aber noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft weniger strengen Beschränkungen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 03.12.1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67 ; BFH-Urteile vom 06.03.2002 XI R 50/00, BStBl. II 2002, 453; XI R 81/00, BStBl. II 2002, 503).

    Das Jahressteuergesetz 1997 ist nach Art. 32 Abs. 1 des Gesetzes am Tage nach seiner Verkündung und noch vor Ablauf des Jahres 1996 in Kraft getreten (vgl. zu den Einzelheiten BFH-Urteil vom 06.03.2002 XI R 81/00 a.a.O.).

    Sie hatten zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht den gesamten gesetzlichen Tatbestand verwirklicht (vgl. BVerfG-Beschluss vom 03.12.1997, 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67 ; BFH-Urteil vom 06.03.2002 XI R 81/00 a.a.O.).

  • BFH, 06.03.2002 - XI R 50/00

    Erstattungszinsen bei Verlustrücktrag

    Das JStG 1997 ist nach Art. 32 Abs. 1 des Gesetzes am Tage nach seiner Verkündung und noch vor Ablauf des Jahres 1996 in Kraft getreten (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 6. März 2002 XI R 81/00).
  • BFH, 26.10.2010 - I B 122/10

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Vertrauensschutz bei Verschmelzungsverträgen -

    Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass die Anwendung des durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20. Dezember 1996 eingeführten § 233a Abs. 2a der Abgabenordnung (AO) auf nach dem 31. Dezember 1995 entstandene Verluste im Falle des Verlustrücktrags auf Veranlagungszeiträume vor 1996 nicht zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Rückwirkung führt (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 6. März 2002 XI R 50/00, BFHE 198, 31, BStBl II 2002, 453 und XI R 81/00, BFHE 198, 473, BStBl II 2002, 503).
  • VG Magdeburg, 06.09.2005 - 5 A 57/05

    Sonderzahlung - sog. Weihnachtsgeld - 2003 für Beamte, Professoren und Richter

    Der BFH führt aus (BFH, Urteil v. 6.3. 2002 - XI R 81/00 , zitiert nach JURIS):.
  • BSG, 23.07.2010 - B 12 R 36/09 B
    Die Verkündung eines Gesetzes im Sinne von Art. 82 GG ist daher mit dem In-Verkehr-Bringen des ersten Stückes der jeweiligen Nummer des Gesetzblattes bewirkt (BVerfG, Beschluss vom 2.4.1963 - 2 BvL 22/60 - BVerfGE 16, 6; Beschluss vom 7.7.1992 - 2 BvR 1631/90 und 2 BvR 1728/90 - BVerfGE 87, 48; BFH, Urteil vom 6.3.2002 - XI R 81/00 - BFHE 198, 473; vgl auch: BSG, Urteil vom 21.6.1990 - 12 RK 27/88 - BSGE 67, 90 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1).
  • VG Magdeburg, 06.09.2005 - 5 A 60/05
    Der BFH führt aus (BFH, Urteil v. 6.3. 2002 - XI R 81/00, zitiert nach JURIS):.
  • VG Magdeburg, 06.09.2005 - 5 A 61/05
    Der BFH führt aus (BFH, Urteil v. 6.3. 2002 - XI R 81/00, zitiert nach JURIS):.
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